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   LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19   

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LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19 (https://dejure.org/2023,10638)
LG Köln, Entscheidung vom 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19 (https://dejure.org/2023,10638)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 31 O (Kart) 85/19 (https://dejure.org/2023,10638)
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  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Auf die Frage, ob sich die Kartellabsprache auf den in Rede stehenden Beschaffungsvorgang, welchen der Anspruchsteller seinem Schadensersatzbegehren zugrunde legt, tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat und das Geschäft damit in diesem Sinn "kartellbefangen" war, kommt es im Rahmen der Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität hingegen nicht an (BGH NZKart 2021, 117, Rn. 31 - LKW-Kartell).

    Der Kläger hat weiterhin auch nicht hinreichend dargelegt, dass sich die Kartellabsprachen auf etwaige Beschaffungsvorgänge, die er seinem Schadensersatzbegehren zugrunde legt, tatsächlich nachteilig ausgewirkt haben (BGH NZKart 2021, 117, Rn. 31 - LKW-Kartell).

    Er ist somit jedenfalls bzgl. der Höhe eines etwaig entstandenen Schadens beweisfällig geblieben: "Die Beweislast für die die Haupttatsache stützenden Indiztatsachen trägt dabei die Partei, die auch die Haupttatsache zu beweisen hat" (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19 -, BGHZ 227, Rn. 58).

    Vielmehr hängt ihr Gewicht von der konkreten Ausgestaltung des Kartells und seiner Praxis ab und erhöht sich, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, welches sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH NZKart 2021, 117, Rn. 56 f. - LKW-Kartell).

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Für die Kartellbetroffenheit der Beschaffungsvorgänge streitet zudem eine tatsächliche Vermutung, wenn sie räumlich, sachlich und zeitlich in den Bereich des im Bußgeldbescheid festgestellten Kartellverstoßes fallen (BGH, Urt. v. 11.12.2018, KZR 26/17, juris, Rn. 61 - Schienenkartell; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.01.2019, U (Kart) 18/17, juris, Rn. 58 ff. - Schienenkartell II).

    Bei Preis-, Quoten- und Kundenschutzabsprachen besteht ein solcher nicht (BGH NJW 2019, 661 Rn. 54 - Schienenkartell I).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Sie erfasst alle dort getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die den Lebenssachverhalt bilden, bezüglich dessen ein Kartellrechtsverstoß festgestellt wurde, und die seine rechtliche Einordnung tragen (BGH, Urt. v. 12.07.2016, KZR 25/14, juris, Rn. 12 ff. - Lottoblock II).

    Es gilt insoweit das Beweismaß des § 286 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2016, KZR 25/14, juris, Rn.42, 47 - Lotto-block II).

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestandes des § 33 Abs. 1 GWB a.F. ist, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (BGH NJW 2020, 1430, Rn. 25 - Schienenkartell II).

    Die Feststellung der Kartellbefangenheit, mithin also der haftungsausfüllenden Kausalität zwischen Rechtsverletzung und einem möglichen Schaden (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.2020, KZR 24/17- Schienenkartell II = NZKart 2020, 136, Tz 27) würde voraussetzen, dass die Erwerbsvorgänge im Einzelnen im Hinblick auf den Veräußerer, den Preis und den genauen Kaufgegenstand individualisiert und substantiiert werden.

  • LG Dortmund, 08.07.2020 - 8 O 75/19
    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    "Die kartellbefangenen Erwerbsvorgänge sind so substantiiert vorzutragen, dass der Gegner die Möglichkeit hat, zu den einzelnen Erwerbsvorgängen und den Umständen der Transaktion ihrerseits substantiiert Stellung nehmen zu können, andernfalls ihr die Möglichkeiten eines angemessenen Verteidigungsvorbringens abgeschnitten würde; dies gilt nicht nur, wenn vom Kartellanten selber erworben wird, sondern erst recht dann, wenn eine andere Konzerngesellschaft in Anspruch genommen wird bzw. unklar ist, wie der streitgegenständliche Erwerb im Marktgefüge einzuordnen ist" (LG Dortmund, Urteil vom 08.07.2020 - 8 O 75/19, Rn. 37).

    An all dem fehlt es hier" (LG Dortmund, Urteil vom 08.07.2020 - 8 O 75/19, Rn. 33 ff.).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Zur Auslegung des Klageantrags kann dabei auf das Klagevorbringen Bezug genommen werden (BGH NJW 2018, 2479 Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 18/17

    Anforderungen an den Nachweis der Anwendung einer Kartellabsprache auf

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Für die Kartellbetroffenheit der Beschaffungsvorgänge streitet zudem eine tatsächliche Vermutung, wenn sie räumlich, sachlich und zeitlich in den Bereich des im Bußgeldbescheid festgestellten Kartellverstoßes fallen (BGH, Urt. v. 11.12.2018, KZR 26/17, juris, Rn. 61 - Schienenkartell; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.01.2019, U (Kart) 18/17, juris, Rn. 58 ff. - Schienenkartell II).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 172/11

    Abtretung eines aus einer Insolvenzanfechtung folgenden streitigen

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Deshalb sind solche Rechtshandlungen des Verwalters unwirksam, welche dem Zweck des Insolvenzverfahrens - der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger - klar und eindeutig zuwiderlaufen (BGH NJW-RR 2013, 610 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2017 - 2 Kart 1/17

    Tapetenhersteller des "Tapetenkartells" wegen Preisabsprachen zu über 19

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Auf Rechtsmittel unter anderem der Beklagten änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Bußgelder hinsichtlich ihrer Höhe ab (Urteil vom 12.11.2018,V-2 Kart 1/17, Anl. SR 7, AB).
  • LG München I, 27.03.2020 - 37 O 18471/18

    Kein Auskunftsanspruch nach Verlust von Unterlagen im

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2023 - 31 O (Kart) 85/19
    Für die Darlegung von kartellbetroffenen Erwerbsgeschäften greift eine solche sekundäre Darlegungslast jedoch meist nicht ein, denn ein insoweit darlegungspflichtiger Kläger war in aller Regel an diesem Geschäft beteiligt" (LG München I, Urteil vom 27.03.2020, 37 O 18471/18, NZKart 2020, 269, 270).
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